Wohnung im elterlichen Haus: Was bei der Finanzierung entscheidend ist

Nicht immer zieht es den Nachwuchs in die weite Welt. In Zeiten hoher Immobilienpreise treffen viele Menschen die Entscheidung, das elterliche Zuhause umzubauen und dort dauerhaft zu wohnen. Vor allem der Dachgeschossausbau ist weit verbreitet, um den umgebauten Bereich z.B. mit einer ganzen Familie bewohnen zu können. In Verbindung mit einer guten Bauplanung lassen sich eindrucksvolle Wohnprojekte realisieren.

Wohnung im elterlichen Haus: Was bei der Finanzierung entscheidend ist

Hierbei geht um viel Geld, ein professioneller Umbau gleicht einem kleinen Bauvorhaben. Oft führt deshalb für die Beteiligten an einer Finanzierung kein Weg vorbei. Hierbei sind jedoch mehr Aspekte zu bedenken, als vielen Menschen zunächst bewusst ist.

Eigentumsverhältnisse regeln

Kernthema sollte die Regelung der Eigentumsverhältnisse sein. Bei Immobilieneigentum gelten nämlich besondere Rahmenbedingungen. Das Gesetz besagt, dass sämtliche Objekte, die fest mit dem Bodengrund verbunden sind, zur Immobilie zählen. Anders gesagt: Wenn junge Menschen das elterliche Eigenheim umbauen, gehört die neu geschaffene Wohnung weiterhin den Eltern – und zwar unabhängig davon, wer die Umbaumaßnahmen bezahlt hat.

Angenommen die Eltern möchten die Kosten für den Umbau tragen und weiterhin Eigentümer am gesamten Gebäude bleiben, ist die Situation vergleichsweise leicht zu meistern. Soll die neu geschaffene Wohnung hingegen dem Nachwuchs gehören, bieten sich verschiedene Möglichkeiten an. Häufig wird das Wohneigentum geteilt, d.h. separate Wohneinheiten mit eigenen Grundbuchblättern geschaffen. Solch eine Teilung hat notariell zu erfolgen.

Wer wird Darlehensnehmer?

Ebenso ist die Frage zu klären, wer Darlehensnehmer wird. Angenommen die Eltern bleiben Eigentümer der gesamten Immobilie, doch der Nachwuchs zahlt das Immobiliendarlehen ab, so gibt es ein Problem: Der Nachwuchs steckt viel Geld in das Objekt, wird aber nicht Eigentümer – und das mit der Verbindlichkeit, das Darlehen zurückzahlen zu müssen.

Thema Erbschaft berücksichtigen

Sofern die Eigentümer der Immobilie nur ein Kind haben, ist das Thema Erbschaft im Normalfall schnell geregelt, weil eines Tages üblicherweise das gesamte Objekt in den Besitz des Nachwuchs übergehen soll. Gibt es hingegen mehrere Kinder, ist die Situation schon deutlich schwieriger. Angenommen ein Kind investiert in die Immobilie, so wird der Wert des Objekts verwässert. Hier später „gerecht“ aufzuteilen, kann aufgrund unterschiedlicher persönlicher Ansichten schwierig werden.

Finanzierungsberatung vom Spezialisten

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Zum anderen leisten wir Unterstützung bei der Suche nach attraktiven Darlehenskonditionen. Mit unserem Online-Vergleich befinden wir uns in der Lage, aktuelle Konditionen bei mehr als 400 Banken, Bausparkassen und Versicherern einzuholen. Wir durchleuchten den Markt und zeigen Möglichkeiten auf, mit denen Sie Ihr Vorhaben zinsgünstig finanzieren. Ebenso beraten wir zu Förderdarlehen, die oft zusätzliche Zinsvorteile versprechen.

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