Es ist gut, wenn Bauherren viel Eigenkapital in die Baufinanzierung einbringen. Zumal das Geld nicht zwingend aus eigenen Ersparnissen stammen muss. Viele Bauherren und Immobilienkäufer werden von ihren Eltern mit Geldgeschenken unterstützt. Doch aufgepasst: Solche Schenkungen können unter Umständen der Schenkungssteuer unterliegen. Damit keine unerwartete Steuerlast auf Sie zukommt, ist eine frühzeitige und durchdachte Planung wichtig.
Eigenkapital aus Schenkungen ist weit verbreitet
Dass Eltern ihre Kinder beim Immobilienerwerb finanziell unterstützen, ist keine Seltenheit. Aus Sicht der Eltern ist das Geld gut investiert, denn ihr Nachwuchs wird finanziell gleich doppelt entlastet:
- Ein hoher Eigenkapitaleinsatz reduziert den Fremdfinanzierungsbedarf.
- Ein günstiger Beleihungsauslauf verbessert die Konditionen – insbesondere den Zinssatz.
Vorsicht: Geldgeschenke können steuerpflichtig sein
In vielen Fällen erfolgt die Unterstützung als Schenkung – ein schöner Vertrauensbeweis. Doch was viele nicht wissen: Schenkungen sind steuerlich relevant. Wird der Freibetrag überschritten, kann das Finanzamt eine Schenkungssteuer fordern. Die Folge kann eine spürbare Steuerbelastung sein, im schlimmsten Fall gerät dadurch sogar die gesamte Finanzierung ins Wanken.
Schenkungssteuer vermeiden oder minimieren
Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, vor der Schenkung Klarheit über mögliche steuerliche Folgen zu schaffen. Oft zeigt sich dabei, dass keine Steuer anfällt und der volle Betrag als Eigenkapital eingebracht werden kann. Falls doch eine Steuer entsteht, lassen sich durch geeignete Gestaltung (z.B. zeitlich gestaffelte Schenkungen) legale Wege finden, um die Belastung zu senken oder zu vermeiden.
Wie hoch die Schenkungssteuer ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Höhe des Betrags
- Verwandtschaftsgrad (z.B. Eltern-Kind oder Großeltern-Enkel)
- Bereits ausgeschöpfte Freibeträge
- Zeitpunkt und ggf. Wiederholung der Schenkung
Eltern dürfen ihren Kindern beispielsweise alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken. Diese Freibeträge können strategisch genutzt werden, etwa durch gestaffelte Übertragungen. Bei größeren Beträgen oder komplexeren familiären Verhältnissen empfiehlt sich zusätzlich eine Beratung durch einen Steuerberater.
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