Großzügige Schenkung für Ihr Bauvorhaben? So vermeiden Sie unerwartete Schenkungssteuern

Es ist gut, wenn Bauherren viel Eigenkapital in die Baufinanzierung einbringen. Zumal das Geld nicht von den eigenen Ersparnissen stammen muss. Viele Bauherren und Immobilienkäufer werden von ihren Eltern mit Geldgeschenken unterstützt. Doch aufgepasst, womöglich sind Schenkungen steuerpflichtig. Damit keine Schenkungssteuer an das Finanzamt gezahlt werden muss, bedarf es einer guten Planung.

Großzügige Schenkung für Ihr Bauvorhaben? So vermeiden Sie unerwartete Schenkungssteuern

Eigenkapital aus Schenkungen ist verbreitet

Dass Eltern ihre Kinder beim Immobilienerwerb finanziell unterstützen, ist nicht ungewöhnlich. Aus Sicht der Eltern ist das Geld sinnvoll investiert, da ihr Nachwuchs finanziell entlastet wird – und das gleich doppelt.

  1. Ein hoher Eigenkapitaleinsatz verringert den Bedarf an Fremdkapital.
  2. Es lockt eine bessere Beleihung, was zu einem niedrigeren Zinssatz führt.

Geldgeschenke können steuerpflichtig sein

In einigen Fällen stellen Eltern ihr Geld lediglich in Form von Darlehen zur Verfügung. Meist wird es jedoch geschenkt, was für die angehenden Eigenheimbesitzer umso erfreulicher ist. Allerdings kann die Freude schnell umschlagen – spätestens wenn sich das Finanzamt meldet und eine Schenkungssteuer erheben möchte.

Hiermit rechnen die wenigsten Personen, was schlichtweg mit Unwissenheit zu tun hat. Weder die Schenkenden noch die Beschenkten denken an das Entstehen einer möglichen Steuer. Als Folge kann eine überraschend hohe Steuerbelastung drohen und die Baufinanzierung gefährden.

Entstehung der Schenkungssteuer vermeiden

Deshalb ist es für beide Seiten sinnvoll, sich erst zu informieren und dann zu schenken. Im Idealfall stellt sich heraus, dass keine Steuer anfällt und der Schenkungsbetrag vollständig als Eigenkapital zur Verfügung steht. Würde sie hingegen anfallen, kann nach Lösungen gesucht werden, um das Entstehen einer Steuerlast zu verhindern oder diese zumindest zu senken.

Genau Auskünfte über die Höhe der Steuer können wir an dieser Stelle leider nicht geben. Ob und in welcher Höhe die Schenkungssteuer anfällt, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Höhe des Betrags
  • Zeitpunkt der Schenkung
  • Verwandschaftsverhältnis
  • Bereits in Anspruch genommene Freibeträge

Hieraus können sich zahlreiche Kombinationen ergeben, die wiederum unterschiedliche Steuersätze zur Folge haben. Umso wichtiger ist es, die eigene Situation zu prüfen und eine Schenkung vorzubereiten. Wenn es um die Schenkung sehr hoher Beträge geht, kann es sogar sinnvoll sein, zunächst Rat bei einem Steuerexperten / Steuerberater einzuholen.

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