Baufinanzierung: Was gilt als Eigenkapital, was wird nicht angerechnet?

Das Kapital, das von Bauherren und Käufern zur Finanzierung von Immobilien eingesetzt wird, kann unterschiedliche Formen annehmen. Doch nicht alle Arten von Eigenkapital werden von den Banken anerkannt. Wir erläutern, was die Banken bei der Baufinanzierung als Eigenkapital anerkennen und welche Vermögenswerte nicht berücksichtigt werden.

Baufinanzierung: Was gilt als Eigenkapital, was wird nicht angerechnet?

Was zählt als Eigenkapital?

Ersparnisse in Form von Bankguthaben sind die häufigste Form des Eigenkapitals bei Immobilienfinanzierungen. Sie und die folgenden Formen gelten bzw. zählen zumindest bei den meisten Banken als Eigenkapital.

  • Bankguthaben: Gelder auf Sparbüchern und Konten (z.B. Girokonto oder Tagesgeldkonto)
  • Barmittel: Bargeld ist ebenfalls Eigenkapital (aufgepasst beim Eigenkapitalnachweis)
  • Bausparguthaben: Wenn der Bausparvertrag nicht zuteilungsreif ist oder das Bauspardarlehen nicht abgerufen wird, kann das Bausparguthaben als Eigenkapital eingebracht werden
  • Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Fondsanteile etc.
  • Edelmetalle: Gold, Silber, Platin (ob Barren oder Münzen, bitte auch hier an den Eigenkapitalnachweis denken)
  • Versicherungen: Rückkaufswerte von Lebensversicherung und Unfallversicherung
  • Schenkungen: Kapital, das z.B. von den Eltern zur Verfügung gestellt wird

Eigenkapitalersatz

Eigenkapitalersatz ist hilfreich, um das Kapital auf der Eigenseite zu erhöhen und somit den Finanzierungsbedarf gegenüber der Bank zu senken.

  • Eigenleistungen: Ersparnis bei Hausbau oder Modernisierung, indem Arbeiten / Bauleistungen selbst ausgeführt und damit Lohnkosten eingespart werden.
  • Andere Darlehen und Fördermittel: Private Darlehen, Arbeitgeberdarlehen und Förderdarlehen lassen sich als Eigenkapitalersatz in die Finanzierung einbringen und können sogar die Beleihung verbessern. Doch aufgepasst, die zugehörige Darlehensrate wird in der Haushaltsrechnung berücksichtigt.
  • Immobilien: Für Baufinanzierungen beleihbare Objekte (z.B. Einfamilienhäuser oder Wohnungen)

Besonderheiten bei ausgewählten Arten von Eigenkapital

Bestimmte Arten von Eigenkapital und Eigenkapitalersatz erfordern erhöhte Vorsicht. Nachfolgend möchten wir auf vier typische Stolpersteine hinweisen.

Stolperstein 1: Volatile Vermögenswerte

Einige Vermögenswerte, wie z.B. Aktien, können Wertschwankungen unterliegen und daher morgen weniger wert sein als heute. Darüber hinaus ist zu beachten, dass bei einer Veräußerung die Abgeltungsteuer anfallen kann, wodurch sich das Eigenkapital verringert.

Beide Aspekte werden von den Banken bei der Kreditprüfung berücksichtigt. In der Folge können sie niedrigere Werte ermitteln und diese als Eigenkapital für die geplante Baufinanzierung anrechnen. Zukünftige Kreditnehmer können diese Risiken minimieren, indem sie die Vermögenswerte veräußern und in Bankguthaben umwandeln.

Stolperstein 2: Schenkungen

Ein hoher Eigenkapitalanteil wirkt sich positiv auf die Finanzierung aus. Es kommt vor, dass Eltern ihre Kinder beim Erwerb von Wohneigentum finanziell unterstützen. Doch gerade bei Schenkungen sind steuerliche Aspekte zu beachten. Es kann sein, dass am Ende weniger Kapital aus der Schenkung zur Verfügung steht als ursprünglich geplant.

Stolperstein 3: Muskelhypothek

Die Praxis zeigt, dass Bauherren ihre Möglichkeiten beim Thema Eigenleistungen (auch: Muskelhypothek) gerne überschätzen. Einer der Hauptgründe ist, dass nur Lohnkosten, jedoch keine Materialkosten eingespart werden. Viele Banken begrenzen deshalb diese Art von Eigenkapitalersatz in der Anrechnung. Die Begrenzung kann in Relation zu den Gesamtkosten des Vorhabens stehen (z.B. 5 Prozent der Baukosten) oder ein fester Betrag (meist ca. 20.000 bis 25.000 Euro) sein.

Stolperstein 4: Verfügbarkeit

Nicht immer kann Erspartes sofort in die Baufinanzierung eingebracht werden. Bestimmte Gelder, wie z.B. Festgelder oder Bausparguthaben, sind womöglich nicht sofort, sondern erst in einigen Monaten abrufbar. Deshalb ist rechtzeitig zu prüfen, ob auf das Kapital zum erforderlichen Zeitpunkt zugegriffen werden kann.

Was nicht als Eigenkapital zählt

Exotische Kapitalwerte zählen nicht zum Eigenkapital. Dies gilt typischerweise für Kapitalwerte mit geringer Fungibilität (Werte, die nicht kurzfristig zu Geld gemacht werden können). Typische Beispiele sind Kunstgegenstände, Schmuck und andere wertvolle Sammlerstücke.

Trotz ihres hohen Wertes können sie nicht als Sicherheit bei der Bank hinterlegt werden. Wird dies bei der Kapitalplanung nicht berücksichtigt, droht eine geringere Eigenkapitalquote. Als Ausweg bleibt meist nur der Verkauf, um den Erlös anschließend als Bankguthaben in die Finanzierung einzubringen.

Eigenkapitalnachweis gegenüber der Bank

Damit die Bank eine Kreditentscheidung treffen kann, müssen die mit dem Finanzierungsantrag eingereichten Dokumente einen Eigenkapitalnachweis beinhalten. Mit ihm belegt der Antragsteller, dass die angegebenen finanziellen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.

Der Nachweis von Eigenkapital erfolgt typischerweise per Konto- oder Depotauszug. Für Versicherungsguthaben / Rückkaufswerte sind entsprechende Schreiben der Versicherer vorzulegen. Nicht akzeptiert werden hingegen selbst erzeugte Dokumente, wie z.B. Fotos von Bargeld. Wer Bargeld besitzt, wird es nicht vermeiden können, das Geld zumindest vorübergehend auf ein Bankkonto (z.B. bei der Hausbank) einzuzahlen. Nur so kann dem Darlehensgeber ein Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug vorgelegt werden.

Wichtig ist außerdem die Aktualität der Dokumente. Je nach Bank dürfen sie nicht älter als drei bis sechs Monate sein. Für die Kreditprüfung genügt es im Regelfall, Kopien (in Papierform oder digital) vorzulegen. Wenn es später um die Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen geht, können Nachweise anhand von Originaldokumenten erforderlich sein. Bei vielen Banken gilt dies ebenso, wenn der bereits erfolgte Einsatz des Eigenkapitals (z.B. für Zahlungen an Bauträger oder Handwerker) nachzuweisen ist.

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