Schritt für Schritt: So erhalten Sie einen Grundbuchauszug für Ihre Baufinanzierung

Wer eine Immobilienfinanzierung beantragen möchte, benötigt eine ganze Reihe an Objektunterlagen. Der Grundbuchauszug ist eines der wichtigsten Dokumente. Wir erläutern angehenden Darlehensnehmern, was es mit dem Dokument auf sich hat und wo es beantragt werden kann.

Schritt für Schritt: So erhalten Sie einen Grundbuchauszug für Ihre Baufinanzierung

Was ist der Grundbuchauszug?

Der Grundbuchauszug ist nichts anderes als eine aktuelle Abschrift des Grundbuchs und wird auch als Grundbuchblatt bezeichnet. Der Aufbau ist einheitlich und umfasst:

  • Aufschrift
  • Bestandsverzeichnis
  • Abteilung I. (Eigentumsverhältnisse)
  • Abteilung II. (Beschränkungen und Lasten)
  • Abteilung III. (Grundpfandrechte)

Wo Sie einen aktuellen Grundbuchauszug erhalten

Der aktuelle Auszug eines Grundbuchs wird auf dem zuständigen Grundbuchamt beantragt. Entsprechend gilt es das zuständige Amtsgericht aufzusuchen und dort einen Antrag zu erstellen. Im Normalfall wird das Dokument nicht sofort ausgehängt, sondern erst erstellt und anschließend dem Empfänger zugesendet.

Achtung, nur Berechtigte können Einsicht in das Grundbuch einer Immobilie nehmen. Außenstehende, wie beispielsweise Kaufinteressenten, gelten nicht als berechtigt. Entsprechend kann ein aktueller Grundbuchauszug nur vom Eigentümer der Immobilie beantragt werden.

Die Erstellung des Dokuments ist an Kosten gebunden. Es werden die jeweils geltenden Gebühren für den Verwaltungsvorgang berechnet, was je nach Gemeinde schwanken kann. Im Allgemeinen kann von Kosten in Höhe von rund 10 Euro ausgegangen werden.

Wie alt darf ein Grundbuchblatt für die Baufinanzierung maximal sein?

Je nach Bank können unterschiedliche Voraussetzungen gelten. Im Allgemeinen sollte ein Grundbuchauszug nicht älter als sechs Monate sein. Sofern ein Dokument älter ist, es jedoch zwischenzeitlich keine Änderungen gab, stellt dies in den meisten Fällen kein Problem dar. Dies gilt zumindest für die Kreditentscheidung. Wenn es später um die Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen geht, ist den Objektunterlagen ein aktueller Grundbuchauszug beizulegen.

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