Nachschlagewerk Finanzierung - S
Nachschlagewerk Finanzierung (Buchstabe S)
SCHUFA
- Ist die Abkürzung für die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Die SCHUFA ist eine Gemeinschaftseinrichtung der deutschen kreditgebenden Wirtschaftsunternehmen, die ihren Vertragspartnern, unter strenger Beachtung des Datenschutzgesetzes, Informationen zur Bonität der Kreditnehmer gibt.
Schuldnertausch
- Bei einem Immobilienverkauf kann die Finanzierung mitverkauft werden, dieser Schuldnertausch kann nur mit Genehmigung des Darlehensgebers (Gläubiger) erfolgen. Die Durchführung des Tausches erfolgt durch eine Gebühr (einmalig) von ca. 1% - 2% der Restschuldsumme.
Schuldübernahme
- Ein mit dem Einverständnis aller Vertragsparteien vorgenommene Eintritt eines neuen Darlehensnehmers in einen bestehenden Darlehensvertrag unter gleichzeitigem Ausscheiden des bisherigen Darlehensnehmers ist eine Schuldübernahme.
Schuldzinsenabzug
- Den Charakter von Werbungskosten haben Schuldzinsen bei vermieteten Objekten und können daher steuermindernd abgesetzt werden.
Sondernutzungsrecht
- An einem genau definierten Teil des gemeinschaftlichen Eigentums ausschließliche Nutzungsrecht zugunsten eines Dritten, wie z.B. Kellerräume, Garten etc.
Sondertilgung
- Eine weitere Möglichkeit der zusätzlichen Tilgung über die regelmäßige Darlehensrate hinaus. Bei Vertragsschluss muss die Option zur Sondertilgung vereinbart werden, bei Bausparkassen beispielsweise kann jederzeit eine Sondertilgung geleistet werden.